Wie dekliniert man Abbaurecht in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Abbaurecht im Singular
Nominativ Singular | das Abbaurecht |
Genitiv Singular | des Abbaurechtes |
Dativ Singular | dem Abbaurecht |
Akkusativ Singular | das Abbaurecht |
Die Deklination von Abbaurechte im Plural
Nominativ Plural | die Abbaurechte |
Genitiv Plural | der Abbaurechte |
Dativ Plural | den Abbaurechten |
Akkusativ Plural | die Abbaurechte |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Abbaurecht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Das Abbaurecht: Wie funktioniert der Nominativ?
Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Abbaurecht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Abbaurecht -> die Abbaurechte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:
1. Subjekt am Satzanfang: Das Abbaurecht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Abbaurecht”? – „Das Abbaurecht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Abbaurecht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Abbaurechtes, der Abbaurechte: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Abbaurecht statt des Abbaurechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Abbaurecht. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Abbaurechtes
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Abbaurecht, den Abbaurechten: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Abbaurecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Abbaurecht, mit den Abbaurechten, bei dem Abbaurecht.
Das Abbaurecht, die Abbaurechte: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Abbaurecht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Abbaurecht.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Abbaurecht.
Ich denke über das Abbaurecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.