Im Deutschen dekliniert man Abrissgenehmigung so:
Die Deklination von Abrissgenehmigung im Singular
Nominativ Singular | die Abrissgenehmigung |
Genitiv Singular | der Abrissgenehmigung |
Dativ Singular | der Abrissgenehmigung |
Akkusativ Singular | die Abrissgenehmigung |
Die Deklination von Abrissgenehmigungen im Plural
Nominativ Plural | die Abrissgenehmigungen |
Genitiv Plural | der Abrissgenehmigungen |
Dativ Plural | den Abrissgenehmigungen |
Akkusativ Plural | die Abrissgenehmigungen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Abrissgenehmigung: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Abrissgenehmigungen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „die Abrissgenehmigung”? – „Die Abrissgenehmigung” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für die Abrissgenehmigung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Abrissgenehmigung, der Abrissgenehmigungen: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Abrissgenehmigung statt der Abrissgenehmigung sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Abrissgenehmigung. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Abrissgenehmigung
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Der Abrissgenehmigung, den Abrissgenehmigungen: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: der Abrissgenehmigung –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Abrissgenehmigung, mit den Abrissgenehmigungen, bei der Abrissgenehmigung.
Die Abrissgenehmigung, die Abrissgenehmigungen: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Abrissgenehmigung – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Abrissgenehmigung.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Abrissgenehmigung.
Ich denke über die Abrissgenehmigung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.