Im Deutschen dekliniert man Anklageschrift so:
Die Deklination von Anklageschrift im Singular
Nominativ Singular | die Anklageschrift |
Genitiv Singular | der Anklageschrift |
Dativ Singular | der Anklageschrift |
Akkusativ Singular | die Anklageschrift |
Die Deklination von Anklageschriften im Plural
Nominativ Plural | die Anklageschriften |
Genitiv Plural | der Anklageschriften |
Dativ Plural | den Anklageschriften |
Akkusativ Plural | die Anklageschriften |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Anklageschrift: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Anklageschriften) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Anklageschrift”? – „Die Anklageschrift” heißt ...
Für die Anklageschrift hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Anklageschrift, der Anklageschriften:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Anklageschrift und eben nicht die Genitivform der Anklageschrift. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Anklageschrift
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Anklageschrift, den Anklageschriften: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: der Anklageschrift –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Anklageschrift, mit den Anklageschriften, bei der Anklageschrift.
Die Anklageschrift, die Anklageschriften: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – die Anklageschrift – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Anklageschrift.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.