Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Anwaltsgehilfe findest du hier:
Die Deklination von Anwaltsgehilfe im Singular
Nominativ Singular | der Anwaltsgehilfe |
Genitiv Singular | des Anwaltsgehilfen |
Dativ Singular | dem Anwaltsgehilfen |
Akkusativ Singular | den Anwaltsgehilfen |
Die Deklination von Anwaltsgehilfen im Plural
Nominativ Plural | die Anwaltsgehilfen |
Genitiv Plural | der Anwaltsgehilfen |
Dativ Plural | den Anwaltsgehilfen |
Akkusativ Plural | die Anwaltsgehilfen |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Anwaltsgehilfe kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Der Anwaltsgehilfe: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Anwaltsgehilfen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „der Anwaltsgehilfe”? – „Der Anwaltsgehilfe” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für den Anwaltsgehilfen hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Anwaltsgehilfen, der Anwaltsgehilfen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Anwaltsgehilfen und nicht des Anwaltsgehilfen sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Anwaltsgehilfen
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Dem Anwaltsgehilfen, den Anwaltsgehilfen: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Anwaltsgehilfen –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Anwaltsgehilfen, mit den Anwaltsgehilfen, bei dem Anwaltsgehilfen.
Den Anwaltsgehilfen, die Anwaltsgehilfen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Anwaltsgehilfen. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Anwaltsgehilfen.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Anwaltsgehilfen.
Ich denke über den Anwaltsgehilfen nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.