Wie dekliniert man Anwaltszwang?

Lerne hier, wie man das Nomen Anwaltszwang dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Anwaltszwang

Deklinationstabelle von Anwaltszwang für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Anwaltszwang
Genitiv Singular des Anwaltszwanges
Dativ Singular dem Anwaltszwang
Akkusativ Singular den Anwaltszwang

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Der Anwaltszwang: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Anwaltszwang benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Anwaltszwang ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Anwaltszwang” im Deutschen? (Antwort): „Der Anwaltszwang” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Anwaltszwang hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Anwaltszwanges:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Anwaltszwang und eben nicht die Genitivform des Anwaltszwanges. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Anwaltszwanges

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Anwaltszwang immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts des Anwaltszwanges, statt des Anwaltszwanges oder wegen des Anwaltszwanges.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Anwaltszwang: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Anwaltszwang –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Anwaltszwang, mit dem Anwaltszwang, bei dem Anwaltszwang.

Den Anwaltszwang: Der Akkusativ

Der Akkusativ – den Anwaltszwang – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Anwaltszwang.


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