Wie dekliniert man Anzeigepflicht?

Wie dekliniert man Anzeigepflicht in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Anzeigepflicht im Singular

Deklinationstabelle von Anzeigepflicht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Anzeigepflicht
Genitiv Singular der Anzeigepflicht
Dativ Singular der Anzeigepflicht
Akkusativ Singular die Anzeigepflicht

Die Deklination von Anzeigepflichten im Plural

Deklinationstabelle von Anzeigepflicht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Anzeigepflichten
Genitiv Plural der Anzeigepflichten
Dativ Plural den Anzeigepflichten
Akkusativ Plural die Anzeigepflichten

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Anzeigepflicht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Die Anzeigepflicht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Anzeigepflicht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Anzeigepflicht -> die Anzeigepflichten). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Anzeigepflicht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Anzeigepflicht”? – „Die Anzeigepflicht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Anzeigepflicht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Anzeigepflicht, der Anzeigepflichten: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Anzeigepflicht kann man nämlich auch einfach von der Anzeigepflicht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Anzeigepflicht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Anzeigepflicht

Nach einigen Präpositionen benutzt man Anzeigepflicht im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Anzeigepflicht, statt der Anzeigepflicht oder wegen der Anzeigepflicht. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Anzeigepflicht, den Anzeigepflichten: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Anzeigepflicht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von der Anzeigepflicht, mit den Anzeigepflichten, bei der Anzeigepflicht.

Die Anzeigepflicht, die Anzeigepflichten: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Anzeigepflicht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Anzeigepflicht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Anzeigepflicht.
Ich denke über die Anzeigepflicht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
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