Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Appellationsgericht im Singular und Plural.
Die Deklination von Appellationsgericht im Singular
Nominativ Singular | das Appellationsgericht |
Genitiv Singular | des Appellationsgerichtes |
Dativ Singular | dem Appellationsgericht |
Akkusativ Singular | das Appellationsgericht |
Die Deklination von Appellationsgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Appellationsgerichte |
Genitiv Plural | der Appellationsgerichte |
Dativ Plural | den Appellationsgerichten |
Akkusativ Plural | die Appellationsgerichte |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Den Nominativ richtig benutzen: Das Appellationsgericht, die Appellationsgerichte
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „das Appellationsgericht”? – „Das Appellationsgericht” heißt ...
Des Appellationsgerichtes, der Appellationsgerichte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Appellationsgericht statt des Appellationsgerichtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Appellationsgericht oder das Appellationsgericht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Appellationsgerichtes
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Appellationsgericht, den Appellationsgerichten: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Appellationsgericht, mit den Appellationsgerichten, bei dem Appellationsgericht.
Das Appellationsgericht, die Appellationsgerichte: Der Akkusativ
Der Akkusativ – das Appellationsgericht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Appellationsgericht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Appellationsgericht.
Ich denke über das Appellationsgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.