Im Deutschen dekliniert man Arbeitsrecht so:
Die Deklination von Arbeitsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Arbeitsrecht |
Genitiv Singular | des Arbeitsrechtes |
Dativ Singular | dem Arbeitsrecht |
Akkusativ Singular | das Arbeitsrecht |
Die Deklination von Arbeitsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Arbeitsrechte |
Genitiv Plural | der Arbeitsrechte |
Dativ Plural | den Arbeitsrechten |
Akkusativ Plural | die Arbeitsrechte |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Arbeitsrecht: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Arbeitsrechte – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „das Arbeitsrecht”? – „Das Arbeitsrecht” heißt ...
Des Arbeitsrechtes, der Arbeitsrechte: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Arbeitsrecht statt des Arbeitsrechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Arbeitsrecht. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Arbeitsrechtes
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Arbeitsrecht, den Arbeitsrechten: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Arbeitsrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Arbeitsrecht, mit den Arbeitsrechten, bei dem Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht, die Arbeitsrechte: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Arbeitsrecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Arbeitsrecht.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Arbeitsrecht.
Ich denke über das Arbeitsrecht nach.