Im Deutschen dekliniert man Beamtenrecht so:
Die Deklination von Beamtenrecht im Singular
Nominativ Singular | das Beamtenrecht |
Genitiv Singular | des Beamtenrechtes |
Dativ Singular | dem Beamtenrecht |
Akkusativ Singular | das Beamtenrecht |
Die Deklination von Beamtenrechte im Plural
Nominativ Plural | die Beamtenrechte |
Genitiv Plural | der Beamtenrechte |
Dativ Plural | den Beamtenrechten |
Akkusativ Plural | die Beamtenrechte |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Beamtenrecht: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Beamtenrechte) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „das Beamtenrecht”? – „Das Beamtenrecht” heißt ...
Für das Beamtenrecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Beamtenrechtes, der Beamtenrechte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Beamtenrecht statt des Beamtenrechtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Beamtenrecht oder das Beamtenrecht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Beamtenrechtes
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Dem Beamtenrecht, den Beamtenrechten: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Beamtenrecht, mit den Beamtenrechten, bei dem Beamtenrecht.
Das Beamtenrecht, die Beamtenrechte: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – das Beamtenrecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Beamtenrecht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Beamtenrecht.
Ich denke über das Beamtenrecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.