Wie dekliniert man Beamtenrecht?

Im Deutschen dekliniert man Beamtenrecht so:

Die Deklination von Beamtenrecht im Singular

Deklinationstabelle von Beamtenrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Beamtenrecht
Genitiv Singular des Beamtenrechtes
Dativ Singular dem Beamtenrecht
Akkusativ Singular das Beamtenrecht

Die Deklination von Beamtenrechte im Plural

Deklinationstabelle von Beamtenrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Beamtenrechte
Genitiv Plural der Beamtenrechte
Dativ Plural den Beamtenrechten
Akkusativ Plural die Beamtenrechte

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Das Beamtenrecht: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Beamtenrechte) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „das Beamtenrecht”? – „Das Beamtenrecht” heißt ...

Für das Beamtenrecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Beamtenrechtes, der Beamtenrechte: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Beamtenrecht statt des Beamtenrechtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Beamtenrecht oder das Beamtenrecht ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Beamtenrechtes

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Beamtenrecht immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts des Beamtenrechtes, statt des Beamtenrechtes oder wegen des Beamtenrechtes.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Dem Beamtenrecht, den Beamtenrechten: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Beamtenrecht, mit den Beamtenrechten, bei dem Beamtenrecht.

Das Beamtenrecht, die Beamtenrechte: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Beamtenrecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Beamtenrecht.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Beamtenrecht.
Ich denke über das Beamtenrecht nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.