Wie dekliniert man Begnadigungsgesuch?

Lerne hier, wie man das Nomen Begnadigungsgesuch dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Begnadigungsgesuch

Deklinationstabelle von Begnadigungsgesuch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Begnadigungsgesuch
Genitiv Singular des Begnadigungsgesuches
Dativ Singular dem Begnadigungsgesuch
Akkusativ Singular das Begnadigungsgesuch

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Begnadigungsgesuch. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Das Begnadigungsgesuch: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Begnadigungsgesuch benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Begnadigungsgesuch ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Begnadigungsgesuch” im Deutschen? (Antwort): „Das Begnadigungsgesuch” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Begnadigungsgesuch hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Begnadigungsgesuches:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Begnadigungsgesuch und eben nicht die Genitivform des Begnadigungsgesuches. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Begnadigungsgesuches

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Begnadigungsgesuch im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Begnadigungsgesuches, statt des Begnadigungsgesuches oder wegen des Begnadigungsgesuches. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Begnadigungsgesuch: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Begnadigungsgesuch –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Begnadigungsgesuch, mit dem Begnadigungsgesuch, bei dem Begnadigungsgesuch.

Das Begnadigungsgesuch: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Begnadigungsgesuch. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Begnadigungsgesuch.


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