Wie dekliniert man Begnadigungsrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Begnadigungsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Begnadigungsrecht

Deklinationstabelle von Begnadigungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Begnadigungsrecht
Genitiv Singular des Begnadigungsrechtes
Dativ Singular dem Begnadigungsrecht
Akkusativ Singular das Begnadigungsrecht

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Begnadigungsrecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Das Begnadigungsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Begnadigungsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Begnadigungsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Begnadigungsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Begnadigungsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Begnadigungsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Begnadigungsrechtes: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Begnadigungsrecht und nicht des Begnadigungsrechtes sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Begnadigungsrechtes

Nach manchen Präpositionen verwendet man Begnadigungsrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Begnadigungsrechtes, statt des Begnadigungsrechtes oder wegen des Begnadigungsrechtes. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Begnadigungsrecht: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Begnadigungsrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Begnadigungsrecht, mit dem Begnadigungsrecht, bei dem Begnadigungsrecht.

Das Begnadigungsrecht: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – das Begnadigungsrecht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Begnadigungsrecht.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für das Begnadigungsrecht.
Ich denke über das Begnadigungsrecht nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
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