Wie funktioniert die Deklination von Beratervertrag? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Beratervertrag im Singular
Nominativ Singular | der Beratervertrag |
Genitiv Singular | des Beratervertrages |
Dativ Singular | dem Beratervertrag |
Akkusativ Singular | den Beratervertrag |
Die Deklination von Beraterverträge im Plural
Nominativ Plural | die Beraterverträge |
Genitiv Plural | der Beraterverträge |
Dativ Plural | den Beraterverträgen |
Akkusativ Plural | die Beraterverträge |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Beratervertrag. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Der Beratervertrag: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Beraterverträge) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „der Beratervertrag”? – „Der Beratervertrag” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für den Beratervertrag hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Beratervertrages, der Beraterverträge: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Beratervertrag statt des Beratervertrages sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Beratervertrag. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Beratervertrages
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Dem Beratervertrag, den Beraterverträgen: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Beratervertrag –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Beratervertrag, mit den Beraterverträgen, bei dem Beratervertrag.
Den Beratervertrag, die Beraterverträge: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – den Beratervertrag – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Beratervertrag.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Beratervertrag.
Ich denke über den Beratervertrag nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.