Lies hier die Deklination von Berechtigung nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Berechtigung im Singular
Nominativ Singular | die Berechtigung |
Genitiv Singular | der Berechtigung |
Dativ Singular | der Berechtigung |
Akkusativ Singular | die Berechtigung |
Die Deklination von Berechtigungen im Plural
Nominativ Plural | die Berechtigungen |
Genitiv Plural | der Berechtigungen |
Dativ Plural | den Berechtigungen |
Akkusativ Plural | die Berechtigungen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Berechtigung im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Berechtigung: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Berechtigungen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Berechtigung”? – „Die Berechtigung” heißt ...
Für die Berechtigung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Berechtigung, der Berechtigungen: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Berechtigung statt der Berechtigung benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Berechtigung oder die Berechtigung ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Berechtigung
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Berechtigung, den Berechtigungen: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Berechtigung –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Berechtigung, mit den Berechtigungen, bei der Berechtigung.
Die Berechtigung, die Berechtigungen: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – die Berechtigung – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Berechtigung.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Berechtigung.
Ich denke über die Berechtigung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.