Wie dekliniert man Berechtigungsnachweis?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Berechtigungsnachweis findest du hier:

Die Deklination von Berechtigungsnachweis im Singular

Deklinationstabelle von Berechtigungsnachweis für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Berechtigungsnachweis
Genitiv Singular des Berechtigungsnachweises
Dativ Singular dem Berechtigungsnachweis
Akkusativ Singular den Berechtigungsnachweis

Die Deklination von Berechtigungsnachweise im Plural

Deklinationstabelle von Berechtigungsnachweis für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Berechtigungsnachweise
Genitiv Plural der Berechtigungsnachweise
Dativ Plural den Berechtigungsnachweisen
Akkusativ Plural die Berechtigungsnachweise

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Berechtigungsnachweis kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Der Berechtigungsnachweis: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Berechtigungsnachweise) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „der Berechtigungsnachweis”? – „Der Berechtigungsnachweis” heißt ...

Für den Berechtigungsnachweis hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Berechtigungsnachweises, der Berechtigungsnachweise: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Berechtigungsnachweis und nicht des Berechtigungsnachweises sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Berechtigungsnachweises

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Berechtigungsnachweis immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Berechtigungsnachweises, statt des Berechtigungsnachweises oder wegen des Berechtigungsnachweises. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Dem Berechtigungsnachweis, den Berechtigungsnachweisen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Berechtigungsnachweis –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Berechtigungsnachweis, mit den Berechtigungsnachweisen, bei dem Berechtigungsnachweis.

Den Berechtigungsnachweis, die Berechtigungsnachweise: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – den Berechtigungsnachweis – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Berechtigungsnachweis.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Berechtigungsnachweis.
Ich denke über den Berechtigungsnachweis nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.