Im Deutschen dekliniert man Berufsrichterin so:
Die Deklination von Berufsrichterin im Singular
Nominativ Singular | die Berufsrichterin |
Genitiv Singular | der Berufsrichterin |
Dativ Singular | der Berufsrichterin |
Akkusativ Singular | die Berufsrichterin |
Die Deklination von Berufsrichterinnen im Plural
Nominativ Plural | die Berufsrichterinnen |
Genitiv Plural | der Berufsrichterinnen |
Dativ Plural | den Berufsrichterinnen |
Akkusativ Plural | die Berufsrichterinnen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Berufsrichterin: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Berufsrichterinnen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „die Berufsrichterin”? – „Die Berufsrichterin” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für die Berufsrichterin hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Berufsrichterin, der Berufsrichterinnen: So funktioniert der Genitiv.
Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von der Berufsrichterin und nicht die Genitivform der Berufsrichterin. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen! Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Berufsrichterin
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Der Berufsrichterin, den Berufsrichterinnen: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Berufsrichterin –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Berufsrichterin, mit den Berufsrichterinnen, bei der Berufsrichterin.
Die Berufsrichterin, die Berufsrichterinnen: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Berufsrichterin – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Berufsrichterin.
Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:
Ich interessiere mich für die Berufsrichterin.
Ich denke über die Berufsrichterin nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.