Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Berufungsgericht im Singular und Plural.
Die Deklination von Berufungsgericht im Singular
Nominativ Singular | das Berufungsgericht |
Genitiv Singular | des Berufungsgerichtes |
Dativ Singular | dem Berufungsgericht |
Akkusativ Singular | das Berufungsgericht |
Die Deklination von Berufungsgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Berufungsgerichte |
Genitiv Plural | der Berufungsgerichte |
Dativ Plural | den Berufungsgerichten |
Akkusativ Plural | die Berufungsgerichte |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Das Berufungsgericht, die Berufungsgerichte: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Berufungsgericht; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Berufungsgerichte. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Das Berufungsgericht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Berufungsgericht”? – „Das Berufungsgericht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Berufungsgericht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Berufungsgerichtes, der Berufungsgerichte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Berufungsgericht statt des Berufungsgerichtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Berufungsgericht oder das Berufungsgericht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Berufungsgerichtes
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Berufungsgericht, den Berufungsgerichten: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Berufungsgericht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Berufungsgericht, mit den Berufungsgerichten, bei dem Berufungsgericht.
Das Berufungsgericht, die Berufungsgerichte: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Berufungsgericht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Berufungsgericht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Berufungsgericht.
Ich denke über das Berufungsgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.