Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Berufungskläger.
Die Deklination von Berufungskläger im Singular
Nominativ Singular | der Berufungskläger |
Genitiv Singular | des Berufungsklägers |
Dativ Singular | dem Berufungskläger |
Akkusativ Singular | den Berufungskläger |
Die Deklination von Berufungskläger im Plural
Nominativ Plural | die Berufungskläger |
Genitiv Plural | der Berufungskläger |
Dativ Plural | den Berufungsklägern |
Akkusativ Plural | die Berufungskläger |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Berufungskläger. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Der Berufungskläger, die Berufungskläger: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Berufungskläger; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Berufungskläger. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Berufungskläger ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Berufungskläger”? – „Der Berufungskläger” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Berufungskläger hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Berufungsklägers, der Berufungskläger: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Berufungskläger und nicht des Berufungsklägers sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Berufungsklägers
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Berufungskläger, den Berufungsklägern: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Berufungskläger –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Berufungskläger, mit den Berufungsklägern, bei dem Berufungskläger.
Den Berufungskläger, die Berufungskläger Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Berufungskläger. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Berufungskläger.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Berufungskläger.
Ich denke über den Berufungskläger nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.