Wie dekliniert man Besatzungsrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Besatzungsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Besatzungsrecht

Deklinationstabelle von Besatzungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Besatzungsrecht
Genitiv Singular des Besatzungsrechtes
Dativ Singular dem Besatzungsrecht
Akkusativ Singular das Besatzungsrecht

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Besatzungsrecht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Das Besatzungsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Besatzungsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Besatzungsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Besatzungsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Besatzungsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Besatzungsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Besatzungsrechtes: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Besatzungsrecht statt des Besatzungsrechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Besatzungsrecht.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Besatzungsrechtes

Nach einigen Präpositionen benutzt man Besatzungsrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Besatzungsrechtes, statt des Besatzungsrechtes oder wegen des Besatzungsrechtes. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Dem Besatzungsrecht: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: dem Besatzungsrecht –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Besatzungsrecht, mit dem Besatzungsrecht, bei dem Besatzungsrecht.

Das Besatzungsrecht: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – das Besatzungsrecht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Besatzungsrecht.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Besatzungsrecht.
Ich denke über das Besatzungsrecht nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.