Wie dekliniert man Beschlagnahme?

Im Deutschen dekliniert man Beschlagnahme so:

Die Deklination von Beschlagnahme im Singular

Deklinationstabelle von Beschlagnahme für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Beschlagnahme
Genitiv Singular der Beschlagnahme
Dativ Singular der Beschlagnahme
Akkusativ Singular die Beschlagnahme

Die Deklination von Beschlagnahmen im Plural

Deklinationstabelle von Beschlagnahme für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Beschlagnahmen
Genitiv Plural der Beschlagnahmen
Dativ Plural den Beschlagnahmen
Akkusativ Plural die Beschlagnahmen

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Beschlagnahme: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Beschlagnahmen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „die Beschlagnahme”? – „Die Beschlagnahme” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für die Beschlagnahme hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Beschlagnahme, der Beschlagnahmen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Beschlagnahme und nicht der Beschlagnahme sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Beschlagnahme

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Beschlagnahme immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Beschlagnahme, statt der Beschlagnahme oder wegen der Beschlagnahme.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Beschlagnahme, den Beschlagnahmen: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Beschlagnahme –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Beschlagnahme, mit den Beschlagnahmen, bei der Beschlagnahme.

Die Beschlagnahme, die Beschlagnahmen: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Beschlagnahme – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Beschlagnahme.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Beschlagnahme.
Ich denke über die Beschlagnahme nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.