Wie dekliniert man Beschwerderecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Beschwerderecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Beschwerderecht

Deklinationstabelle von Beschwerderecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Beschwerderecht
Genitiv Singular des Beschwerderechtes
Dativ Singular dem Beschwerderecht
Akkusativ Singular das Beschwerderecht

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Beschwerderecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Beschwerderecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Beschwerderecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Beschwerderecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Beschwerderecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Beschwerderecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Beschwerderecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Beschwerderechtes:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Beschwerderecht und eben nicht die Genitivform des Beschwerderechtes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Beschwerderechtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Beschwerderecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Beschwerderechtes, statt des Beschwerderechtes oder wegen des Beschwerderechtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Beschwerderecht: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Beschwerderecht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Beschwerderecht, mit dem Beschwerderecht, bei dem Beschwerderecht.

Das Beschwerderecht: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – das Beschwerderecht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Beschwerderecht.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.