Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Bezirksgericht.
Die Deklination von Bezirksgericht im Singular
Nominativ Singular | das Bezirksgericht |
Genitiv Singular | des Bezirksgerichtes |
Dativ Singular | dem Bezirksgericht |
Akkusativ Singular | das Bezirksgericht |
Die Deklination von Bezirksgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Bezirksgerichte |
Genitiv Plural | der Bezirksgerichte |
Dativ Plural | den Bezirksgerichten |
Akkusativ Plural | die Bezirksgerichte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Bezirksgericht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Bezirksgericht: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Bezirksgerichte) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „das Bezirksgericht”? – „Das Bezirksgericht” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für das Bezirksgericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Bezirksgerichtes, der Bezirksgerichte: Der Genitiv im Deutschen
„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Bezirksgericht als des Bezirksgerichtes. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bezirksgerichtes
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Dem Bezirksgericht, den Bezirksgerichten: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Bezirksgericht, mit den Bezirksgerichten, bei dem Bezirksgericht.
Das Bezirksgericht, die Bezirksgerichte: Wie wird der Akkusativ benutzt?
Der Akkusativ – das Bezirksgericht – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Bezirksgericht.
Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Bezirksgericht.
Ich denke über das Bezirksgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.