Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Bezugsberechtigung findest du hier:
Die Deklination von Bezugsberechtigung im Singular
Nominativ Singular | die Bezugsberechtigung |
Genitiv Singular | der Bezugsberechtigung |
Dativ Singular | der Bezugsberechtigung |
Akkusativ Singular | die Bezugsberechtigung |
Die Deklination von Bezugsberechtigungen im Plural
Nominativ Plural | die Bezugsberechtigungen |
Genitiv Plural | der Bezugsberechtigungen |
Dativ Plural | den Bezugsberechtigungen |
Akkusativ Plural | die Bezugsberechtigungen |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Bezugsberechtigung kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Die Bezugsberechtigung: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Bezugsberechtigungen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „die Bezugsberechtigung”? – „Die Bezugsberechtigung” heißt ...
Der Bezugsberechtigung, der Bezugsberechtigungen: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Bezugsberechtigung kann man nämlich auch einfach von der Bezugsberechtigung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Bezugsberechtigung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Bezugsberechtigung
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Bezugsberechtigung, den Bezugsberechtigungen: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: der Bezugsberechtigung –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Bezugsberechtigung, mit den Bezugsberechtigungen, bei der Bezugsberechtigung.
Die Bezugsberechtigung, die Bezugsberechtigungen Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Bezugsberechtigung. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Bezugsberechtigung.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für die Bezugsberechtigung.
Ich denke über die Bezugsberechtigung nach.