Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Bezugsrecht im Singular und Plural.
Die Deklination von Bezugsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Bezugsrecht |
Genitiv Singular | des Bezugsrechtes |
Dativ Singular | dem Bezugsrecht |
Akkusativ Singular | das Bezugsrecht |
Die Deklination von Bezugsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Bezugsrechte |
Genitiv Plural | der Bezugsrechte |
Dativ Plural | den Bezugsrechten |
Akkusativ Plural | die Bezugsrechte |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Das Bezugsrecht, die Bezugsrechte: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Bezugsrecht. Der Nominativ Plural von Bezugsrecht lautet Bezugsrechte. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Das Bezugsrecht ist meistens ...
Was heißt „das Bezugsrecht”? – „Das Bezugsrecht” heißt ...
Für das Bezugsrecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Bezugsrechtes, der Bezugsrechte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Bezugsrecht statt des Bezugsrechtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Bezugsrecht oder das Bezugsrecht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bezugsrechtes
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Dem Bezugsrecht, den Bezugsrechten: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Bezugsrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Bezugsrecht, mit den Bezugsrechten, bei dem Bezugsrecht.
Das Bezugsrecht, die Bezugsrechte: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Bezugsrecht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Bezugsrecht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Bezugsrecht.
Ich denke über das Bezugsrecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.