Lies hier die Deklination von Bürgerrechtlerin nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Bürgerrechtlerin im Singular
Nominativ Singular | die Bürgerrechtlerin |
Genitiv Singular | der Bürgerrechtlerin |
Dativ Singular | der Bürgerrechtlerin |
Akkusativ Singular | die Bürgerrechtlerin |
Die Deklination von Bürgerrechtlerinnen im Plural
Nominativ Plural | die Bürgerrechtlerinnen |
Genitiv Plural | der Bürgerrechtlerinnen |
Dativ Plural | den Bürgerrechtlerinnen |
Akkusativ Plural | die Bürgerrechtlerinnen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Bürgerrechtlerin im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Bürgerrechtlerin: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Bürgerrechtlerinnen – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Bürgerrechtlerin das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Die Bürgerrechtlerin ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Bürgerrechtlerin”? – „Die Bürgerrechtlerin” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Bürgerrechtlerin hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Der Bürgerrechtlerin, der Bürgerrechtlerinnen:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Bürgerrechtlerin und eben nicht die Genitivform der Bürgerrechtlerin. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Bürgerrechtlerin
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Der Bürgerrechtlerin, den Bürgerrechtlerinnen: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Bürgerrechtlerin –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Bürgerrechtlerin, mit den Bürgerrechtlerinnen, bei der Bürgerrechtlerin.
Die Bürgerrechtlerin, die Bürgerrechtlerinnen: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – die Bürgerrechtlerin – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Bürgerrechtlerin.
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