Lies hier die Deklination von Bürgschaftserklärung nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Bürgschaftserklärung im Singular
Nominativ Singular | die Bürgschaftserklärung |
Genitiv Singular | der Bürgschaftserklärung |
Dativ Singular | der Bürgschaftserklärung |
Akkusativ Singular | die Bürgschaftserklärung |
Die Deklination von Bürgschaftserklärungen im Plural
Nominativ Plural | die Bürgschaftserklärungen |
Genitiv Plural | der Bürgschaftserklärungen |
Dativ Plural | den Bürgschaftserklärungen |
Akkusativ Plural | die Bürgschaftserklärungen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Bürgschaftserklärung im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Bürgschaftserklärung: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Bürgschaftserklärung => die Bürgschaftserklärungen. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Die Bürgschaftserklärung ist oft ...
Für die Bürgschaftserklärung hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „die Bürgschaftserklärung”? – „Die Bürgschaftserklärung” heißt ...
Der Bürgschaftserklärung, der Bürgschaftserklärungen:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Bürgschaftserklärung und eben nicht die Genitivform der Bürgschaftserklärung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Bürgschaftserklärung
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Bürgschaftserklärung, den Bürgschaftserklärungen: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Bürgschaftserklärung, mit den Bürgschaftserklärungen, bei der Bürgschaftserklärung.
Die Bürgschaftserklärung, die Bürgschaftserklärungen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Bürgschaftserklärung. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Bürgschaftserklärung.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.