Lerne hier, wie man das Nomen Bundesgerichtshof dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Bundesgerichtshof
Nominativ Singular | der Bundesgerichtshof |
Genitiv Singular | des Bundesgerichtshofes |
Dativ Singular | dem Bundesgerichtshof |
Akkusativ Singular | den Bundesgerichtshof |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Der Bundesgerichtshof: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Bundesgerichtshof benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Bundesgerichtshof ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Bundesgerichtshof” im Deutschen? (Antwort): „Der Bundesgerichtshof” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Bundesgerichtshof hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Bundesgerichtshofes:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Bundesgerichtshof und eben nicht die Genitivform des Bundesgerichtshofes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bundesgerichtshofes
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Bundesgerichtshof: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Bundesgerichtshof –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Bundesgerichtshof, mit dem Bundesgerichtshof, bei dem Bundesgerichtshof.
Den Bundesgerichtshof: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Bundesgerichtshof – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Bundesgerichtshof.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.