Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Bundesgesetzblatt im Singular und Plural.
Die Deklination von Bundesgesetzblatt im Singular
Nominativ Singular | das Bundesgesetzblatt |
Genitiv Singular | des Bundesgesetzblatts |
Dativ Singular | dem Bundesgesetzblatt |
Akkusativ Singular | das Bundesgesetzblatt |
Die Deklination von Bundesgesetzblätter im Plural
Nominativ Plural | die Bundesgesetzblätter |
Genitiv Plural | der Bundesgesetzblätter |
Dativ Plural | den Bundesgesetzblättern |
Akkusativ Plural | die Bundesgesetzblätter |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Das Bundesgesetzblatt: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Bundesgesetzblatt => die Bundesgesetzblätter. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Das Bundesgesetzblatt ist oft ...
Für das Bundesgesetzblatt hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „das Bundesgesetzblatt”? – „Das Bundesgesetzblatt” heißt ...
Des Bundesgesetzblatts, der Bundesgesetzblätter:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Bundesgesetzblatt und eben nicht die Genitivform des Bundesgesetzblatts. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bundesgesetzblatts
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Bundesgesetzblatt, den Bundesgesetzblättern: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Bundesgesetzblatt –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Bundesgesetzblatt, mit den Bundesgesetzblättern, bei dem Bundesgesetzblatt.
Das Bundesgesetzblatt, die Bundesgesetzblätter: Der Akkusativ
Der Akkusativ – das Bundesgesetzblatt – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Bundesgesetzblatt.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.