Wie dekliniert man Bundesrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Bundesrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Bundesrecht

Deklinationstabelle von Bundesrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Bundesrecht
Genitiv Singular des Bundesrechtes
Dativ Singular dem Bundesrecht
Akkusativ Singular das Bundesrecht

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Bundesrecht richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Das Bundesrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Bundesrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Bundesrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Bundesrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Bundesrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Bundesrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Bundesrechtes: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Bundesrechtes kann man nämlich auch einfach von dem Bundesrecht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Bundesrecht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bundesrechtes

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Bundesrecht immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Bundesrechtes, statt des Bundesrechtes oder wegen des Bundesrechtes.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Bundesrecht: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Bundesrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Bundesrecht, mit dem Bundesrecht, bei dem Bundesrecht.

Das Bundesrecht: Der Akkusativ

Der Akkusativ – das Bundesrecht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Bundesrecht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für das Bundesrecht.
Ich denke über das Bundesrecht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
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