Wie dekliniert man Bundesverwaltungsgericht?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Bundesverwaltungsgericht findest du hier:

Die Deklination von Bundesverwaltungsgericht im Singular

Deklinationstabelle von Bundesverwaltungsgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Bundesverwaltungsgericht
Genitiv Singular des Bundesverwaltungsgerichtes
Dativ Singular dem Bundesverwaltungsgericht
Akkusativ Singular das Bundesverwaltungsgericht

Die Deklination von Bundesverwaltungsgerichte im Plural

Deklinationstabelle von Bundesverwaltungsgericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Bundesverwaltungsgerichte
Genitiv Plural der Bundesverwaltungsgerichte
Dativ Plural den Bundesverwaltungsgerichten
Akkusativ Plural die Bundesverwaltungsgerichte

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Bundesverwaltungsgericht kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Das Bundesverwaltungsgericht: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Bundesverwaltungsgerichte – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „das Bundesverwaltungsgericht”? – „Das Bundesverwaltungsgericht” heißt ...


Des Bundesverwaltungsgerichtes, der Bundesverwaltungsgerichte: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Bundesverwaltungsgericht als des Bundesverwaltungsgerichtes.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Bundesverwaltungsgerichtes

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Bundesverwaltungsgericht immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Bundesverwaltungsgerichtes, statt des Bundesverwaltungsgerichtes oder wegen des Bundesverwaltungsgerichtes. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Bundesverwaltungsgericht, den Bundesverwaltungsgerichten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Bundesverwaltungsgericht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Bundesverwaltungsgericht, mit den Bundesverwaltungsgerichten, bei dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht, die Bundesverwaltungsgerichte: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Bundesverwaltungsgericht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Bundesverwaltungsgericht.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Bundesverwaltungsgericht.
Ich denke über das Bundesverwaltungsgericht nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.