Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Datenschützer mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Datenschützer im Singular
Nominativ Singular | der Datenschützer |
Genitiv Singular | des Datenschützers |
Dativ Singular | dem Datenschützer |
Akkusativ Singular | den Datenschützer |
Die Deklination von Datenschützer im Plural
Nominativ Plural | die Datenschützer |
Genitiv Plural | der Datenschützer |
Dativ Plural | den Datenschützern |
Akkusativ Plural | die Datenschützer |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Datenschützer kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Der Datenschützer, die Datenschützer: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Datenschützer) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Datenschützer oder Datenschützer, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Datenschützer ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Datenschützer”? (Antwort): „Der Datenschützer” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Datenschützer hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Datenschützers, der Datenschützer: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Datenschützer und nicht des Datenschützers sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Datenschützers
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Datenschützer, den Datenschützern: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Datenschützer –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Datenschützer, mit den Datenschützern, bei dem Datenschützer.
Den Datenschützer, die Datenschützer: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Datenschützer. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Datenschützer.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Datenschützer.
Ich denke über den Datenschützer nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.