Wie dekliniert man Disziplinargewalt?

Lerne hier, wie man das Nomen Disziplinargewalt dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Disziplinargewalt

Deklinationstabelle von Disziplinargewalt für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Disziplinargewalt
Genitiv Singular der Disziplinargewalt
Dativ Singular der Disziplinargewalt
Akkusativ Singular die Disziplinargewalt

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Die Disziplinargewalt: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Disziplinargewalt benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Disziplinargewalt ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Disziplinargewalt” im Deutschen? (Antwort): „Die Disziplinargewalt” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Disziplinargewalt hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Der Disziplinargewalt: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Disziplinargewalt statt der Disziplinargewalt sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Disziplinargewalt. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Disziplinargewalt

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Disziplinargewalt, statt der Disziplinargewalt oder wegen der Disziplinargewalt. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Der Disziplinargewalt: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Disziplinargewalt –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Disziplinargewalt, mit der Disziplinargewalt, bei der Disziplinargewalt.

Die Disziplinargewalt: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Disziplinargewalt. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Disziplinargewalt.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Disziplinargewalt.
Ich denke über die Disziplinargewalt nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.