Wie dekliniert man Eherecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Eherecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Eherecht

Deklinationstabelle von Eherecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Eherecht
Genitiv Singular des Eherechtes
Dativ Singular dem Eherecht
Akkusativ Singular das Eherecht

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Eherecht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Das Eherecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Eherecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Eherecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Eherecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Eherecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Eherecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Eherechtes: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Eherecht statt des Eherechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Eherecht.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Eherechtes

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Eherecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Eherechtes, statt des Eherechtes oder wegen des Eherechtes. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Eherecht: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: dem Eherecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Eherecht, mit dem Eherecht, bei dem Eherecht.

Das Eherecht: Der Akkusativ

Der Akkusativ – das Eherecht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Eherecht.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Eherecht.
Ich denke über das Eherecht nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.