Das grammatikalische Geschlecht (Genus) von Ehescheidungsklage ist feminin Der Artikel im Nominativ ist deswegen die. Deutsche sagen also: die Ehescheidungsklage.
Der, die oder das? Welche Regeln gibt es?
Du weißt jetzt, dass Ehescheidungsklage feminin ist. Aber wie ist es mit all den anderen deutschen Wörtern? Musst du den Artikel für jedes einzelne Wort lernen?
Leider gibt es wirklich nicht sehr viele universelle Regeln, die dir bei dem Problem helfen. Denn das grammatikalische Geschlecht im Deutschen ist oft sehr unlogisch. Das natürliche Geschlecht hilft dir selten weiter. Mädchen sind zum Beispiel per Definition weiblich. Aber das Genus des Wortes Mädchen ist trotzdem neutral: es heißt das Mädchen.
Ganz sicher kannst du beim Genus von einem Wort also nur sein, wenn du es auswendig gelernt hast.
Es gibt vielleicht nicht viele logische Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar gibt es eben doch. Und die solltest du kennen. Leider musst du aber wissen: Auch zu diesen Regeln gibt es wieder Ausnahmen.
Das benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Farben
- mit -ment, -tum oder -chen am Ende
benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Automarken
- für alkoholische Getränke
- für Jahreszeiten, Monate, Wochentage und Tageszeiten
- für Wetterphänomene und Himmelsrichtungen
- mit -ig, -ich, -en oder -ling am Ende
Die benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Obstsorten
- mit -keit, -ung -heit, -schaft, -ei oder -in am Ende
Welches ist der korrekte unbestimmte Artikel?
Wenn du das Genus eines Nomens kennst, weißt du auch, welches der richtige unbestimmte Artikel ist. Davon gibt es im Deutschen in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Bei femininen Nomen ist eine der richtige unbestimmte Artikel – sonst ist es immer ein. Richtig ist also eine Ehescheidungsklage.
Den unbestimmten Artikel verwendet man, wenn nicht ganz klar ist (oder sein muss), über welche Person oder welche Sache man genau spricht.
Der Plural
Um über Dinge oder Personen in der Mehrzahl zu sprechen, musst du den Plural bilden.
Dazu muss man wissen, wie man Ehescheidungsklage dekliniert. Zum Glück ist aber zumindest die Wahl des richtigen Artikels einfach: Im Plural benutzt man für den bestimmten Artikel nämlich immer die, also heißt es die Ehescheidungsklagen. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht. Man sagt zum Beispiel einfach viele Ehescheidungsklagen.