Im Deutschen dekliniert man Ehrengericht so:
Die Deklination von Ehrengericht im Singular
Nominativ Singular | das Ehrengericht |
Genitiv Singular | des Ehrengerichtes |
Dativ Singular | dem Ehrengericht |
Akkusativ Singular | das Ehrengericht |
Die Deklination von Ehrengerichte im Plural
Nominativ Plural | die Ehrengerichte |
Genitiv Plural | der Ehrengerichte |
Dativ Plural | den Ehrengerichten |
Akkusativ Plural | die Ehrengerichte |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Den Nominativ richtig benutzen: Das Ehrengericht, die Ehrengerichte
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „das Ehrengericht”? – „Das Ehrengericht” heißt ...
Des Ehrengerichtes, der Ehrengerichte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Ehrengericht statt des Ehrengerichtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Ehrengericht oder das Ehrengericht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Ehrengerichtes
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Ehrengericht, den Ehrengerichten: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Ehrengericht, mit den Ehrengerichten, bei dem Ehrengericht.
Das Ehrengericht, die Ehrengerichte: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – das Ehrengericht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Ehrengericht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Ehrengericht.
Ich denke über das Ehrengericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.