Wie dekliniert man Eigentumsdelikt?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Eigentumsdelikt.

Die Deklination von Eigentumsdelikt im Singular

Deklinationstabelle von Eigentumsdelikt für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Eigentumsdelikt
Genitiv Singular des Eigentumsdeliktes
Dativ Singular dem Eigentumsdelikt
Akkusativ Singular das Eigentumsdelikt

Die Deklination von Eigentumsdelikte im Plural

Deklinationstabelle von Eigentumsdelikt für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Eigentumsdelikte
Genitiv Plural der Eigentumsdelikte
Dativ Plural den Eigentumsdelikten
Akkusativ Plural die Eigentumsdelikte

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Eigentumsdelikt. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Eigentumsdelikt: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Eigentumsdelikt. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Eigentumsdelikt -> die Eigentumsdelikte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Eigentumsdelikt ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Eigentumsdelikt”? – „Das Eigentumsdelikt” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Eigentumsdelikt hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Eigentumsdeliktes, der Eigentumsdelikte: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Eigentumsdelikt statt des Eigentumsdeliktes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Eigentumsdelikt.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Eigentumsdeliktes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Eigentumsdelikt im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Eigentumsdeliktes, statt des Eigentumsdeliktes oder wegen des Eigentumsdeliktes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Eigentumsdelikt, den Eigentumsdelikten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Eigentumsdelikt –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Eigentumsdelikt, mit den Eigentumsdelikten, bei dem Eigentumsdelikt.

Das Eigentumsdelikt, die Eigentumsdelikte Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Eigentumsdelikt. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Eigentumsdelikt.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Eigentumsdelikt.
Ich denke über das Eigentumsdelikt nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.