Wie dekliniert man Eigentumsklage?

Wie funktioniert die Deklination von Eigentumsklage im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.

Die Deklination von Eigentumsklage im Singular

Deklinationstabelle von Eigentumsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Eigentumsklage
Genitiv Singular der Eigentumsklage
Dativ Singular der Eigentumsklage
Akkusativ Singular die Eigentumsklage

Die Deklination von Eigentumsklagen im Plural

Deklinationstabelle von Eigentumsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Eigentumsklagen
Genitiv Plural der Eigentumsklagen
Dativ Plural den Eigentumsklagen
Akkusativ Plural die Eigentumsklagen

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Eigentumsklage richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Die Eigentumsklage: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Eigentumsklagen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „die Eigentumsklage”? – „Die Eigentumsklage” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für die Eigentumsklage hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Eigentumsklage, der Eigentumsklagen: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Eigentumsklage statt der Eigentumsklage benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Eigentumsklage oder die Eigentumsklage ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Eigentumsklage

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Eigentumsklage immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts der Eigentumsklage, statt der Eigentumsklage oder wegen der Eigentumsklage.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Eigentumsklage, den Eigentumsklagen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Eigentumsklage –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von der Eigentumsklage, mit den Eigentumsklagen, bei der Eigentumsklage.

Die Eigentumsklage, die Eigentumsklagen: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Eigentumsklage – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Eigentumsklage.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Eigentumsklage.
Ich denke über die Eigentumsklage nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.