Wie dekliniert man Eigentumsrecht?

Wie funktioniert die Deklination von Eigentumsrecht? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Eigentumsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Eigentumsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Eigentumsrecht
Genitiv Singular des Eigentumsrechtes
Dativ Singular dem Eigentumsrecht
Akkusativ Singular das Eigentumsrecht

Die Deklination von Eigentumsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Eigentumsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Eigentumsrechte
Genitiv Plural der Eigentumsrechte
Dativ Plural den Eigentumsrechten
Akkusativ Plural die Eigentumsrechte

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Eigentumsrecht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Das Eigentumsrecht, die Eigentumsrechte: Wann benutzt du den Nominativ?

Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Eigentumsrechte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.
Man benutzt den Nominativ Eigentumsrecht oder Eigentumsrechte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:

Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Eigentumsrecht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Eigentumsrecht”? (Antwort): „Das Eigentumsrecht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Eigentumsrecht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.


Des Eigentumsrechtes, der Eigentumsrechte: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Eigentumsrecht und nicht des Eigentumsrechtes sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Eigentumsrechtes

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Eigentumsrecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Eigentumsrechtes, statt des Eigentumsrechtes oder wegen des Eigentumsrechtes. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Eigentumsrecht, den Eigentumsrechten: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Eigentumsrecht, mit den Eigentumsrechten, bei dem Eigentumsrecht.

Das Eigentumsrecht, die Eigentumsrechte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Eigentumsrecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Eigentumsrecht.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für das Eigentumsrecht.
Ich denke über das Eigentumsrecht nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.