Wie funktioniert die Deklination von Eigentumsvorbehalt? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Eigentumsvorbehalt im Singular
Nominativ Singular | der Eigentumsvorbehalt |
Genitiv Singular | des Eigentumsvorbehaltes |
Dativ Singular | dem Eigentumsvorbehalt |
Akkusativ Singular | den Eigentumsvorbehalt |
Die Deklination von Eigentumsvorbehalte im Plural
Nominativ Plural | die Eigentumsvorbehalte |
Genitiv Plural | der Eigentumsvorbehalte |
Dativ Plural | den Eigentumsvorbehalten |
Akkusativ Plural | die Eigentumsvorbehalte |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Eigentumsvorbehalt. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Der Eigentumsvorbehalt: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Eigentumsvorbehalte – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Eigentumsvorbehalt das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Eigentumsvorbehalt ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Eigentumsvorbehalt”? – „Der Eigentumsvorbehalt” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Eigentumsvorbehalt hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Eigentumsvorbehaltes, der Eigentumsvorbehalte: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Eigentumsvorbehalt statt des Eigentumsvorbehaltes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Eigentumsvorbehalt. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Eigentumsvorbehaltes
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Dem Eigentumsvorbehalt, den Eigentumsvorbehalten: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Eigentumsvorbehalt –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Eigentumsvorbehalt, mit den Eigentumsvorbehalten, bei dem Eigentumsvorbehalt.
Den Eigentumsvorbehalt, die Eigentumsvorbehalte: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Eigentumsvorbehalt – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Eigentumsvorbehalt.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Eigentumsvorbehalt.
Ich denke über den Eigentumsvorbehalt nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.