Wie dekliniert man Einspruchsrecht?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Einspruchsrecht im Singular und Plural.

Die Deklination von Einspruchsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Einspruchsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Einspruchsrecht
Genitiv Singular des Einspruchsrechtes
Dativ Singular dem Einspruchsrecht
Akkusativ Singular das Einspruchsrecht

Die Deklination von Einspruchsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Einspruchsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Einspruchsrechte
Genitiv Plural der Einspruchsrechte
Dativ Plural den Einspruchsrechten
Akkusativ Plural die Einspruchsrechte

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Das Einspruchsrecht: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Einspruchsrecht => die Einspruchsrechte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Das Einspruchsrecht ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für das Einspruchsrecht hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „das Einspruchsrecht”? – „Das Einspruchsrecht” heißt ...


Des Einspruchsrechtes, der Einspruchsrechte:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Einspruchsrecht und eben nicht die Genitivform des Einspruchsrechtes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Einspruchsrechtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Einspruchsrechtes, statt des Einspruchsrechtes oder wegen des Einspruchsrechtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Einspruchsrecht, den Einspruchsrechten: Wie funktioniert der Dativ?

Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Einspruchsrecht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Einspruchsrecht, mit den Einspruchsrechten, bei dem Einspruchsrecht.

Das Einspruchsrecht, die Einspruchsrechte: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – das Einspruchsrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Einspruchsrecht.


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