Wie dekliniert man Entschädigungsanspruch?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Entschädigungsanspruch.

Die Deklination von Entschädigungsanspruch im Singular

Deklinationstabelle von Entschädigungsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Entschädigungsanspruch
Genitiv Singular des Entschädigungsanspruches
Dativ Singular dem Entschädigungsanspruch
Akkusativ Singular den Entschädigungsanspruch

Die Deklination von Entschädigungsansprüche im Plural

Deklinationstabelle von Entschädigungsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Entschädigungsansprüche
Genitiv Plural der Entschädigungsansprüche
Dativ Plural den Entschädigungsansprüchen
Akkusativ Plural die Entschädigungsansprüche

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Entschädigungsanspruch. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Der Entschädigungsanspruch: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Entschädigungsansprüche) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „der Entschädigungsanspruch”? – „Der Entschädigungsanspruch” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für den Entschädigungsanspruch hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Entschädigungsanspruches, der Entschädigungsansprüche: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Entschädigungsanspruch als des Entschädigungsanspruches.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Entschädigungsanspruches

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Entschädigungsanspruch im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Entschädigungsanspruches, statt des Entschädigungsanspruches oder wegen des Entschädigungsanspruches. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Entschädigungsanspruch, den Entschädigungsansprüchen: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Entschädigungsanspruch –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Entschädigungsanspruch, mit den Entschädigungsansprüchen, bei dem Entschädigungsanspruch.

Den Entschädigungsanspruch, die Entschädigungsansprüche: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Entschädigungsanspruch. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Entschädigungsanspruch.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Entschädigungsanspruch.
Ich denke über den Entschädigungsanspruch nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.