Wie dekliniert man Entscheidungsbefugnis?

Im Deutschen dekliniert man Entscheidungsbefugnis so:

Die Deklination von Entscheidungsbefugnis im Singular

Deklinationstabelle von Entscheidungsbefugnis für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Entscheidungsbefugnis
Genitiv Singular der Entscheidungsbefugnis
Dativ Singular der Entscheidungsbefugnis
Akkusativ Singular die Entscheidungsbefugnis

Die Deklination von Entscheidungsbefugnisse im Plural

Deklinationstabelle von Entscheidungsbefugnis für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Entscheidungsbefugnisse
Genitiv Plural der Entscheidungsbefugnisse
Dativ Plural den Entscheidungsbefugnissen
Akkusativ Plural die Entscheidungsbefugnisse

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Entscheidungsbefugnis: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Entscheidungsbefugnisse – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Entscheidungsbefugnis das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Entscheidungsbefugnis ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Entscheidungsbefugnis”? – „Die Entscheidungsbefugnis” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Entscheidungsbefugnis hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Entscheidungsbefugnis, der Entscheidungsbefugnisse: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Entscheidungsbefugnis statt der Entscheidungsbefugnis sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Entscheidungsbefugnis.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Entscheidungsbefugnis

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Entscheidungsbefugnis immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Entscheidungsbefugnis, statt der Entscheidungsbefugnis oder wegen der Entscheidungsbefugnis.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Der Entscheidungsbefugnis, den Entscheidungsbefugnissen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Entscheidungsbefugnis –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Entscheidungsbefugnis, mit den Entscheidungsbefugnissen, bei der Entscheidungsbefugnis.

Die Entscheidungsbefugnis, die Entscheidungsbefugnisse: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – die Entscheidungsbefugnis – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Entscheidungsbefugnis.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Entscheidungsbefugnis.
Ich denke über die Entscheidungsbefugnis nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.