Wie dekliniert man Erbbaurecht?

Wie dekliniert man Erbbaurecht in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Erbbaurecht im Singular

Deklinationstabelle von Erbbaurecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Erbbaurecht
Genitiv Singular des Erbbaurechts
Dativ Singular dem Erbbaurecht
Akkusativ Singular das Erbbaurecht

Die Deklination von Erbbaurechte im Plural

Deklinationstabelle von Erbbaurecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Erbbaurechte
Genitiv Plural der Erbbaurechte
Dativ Plural den Erbbaurechten
Akkusativ Plural die Erbbaurechte

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Erbbaurecht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Das Erbbaurecht: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Erbbaurecht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Erbbaurecht -> die Erbbaurechte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Erbbaurecht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Erbbaurecht”? – „Das Erbbaurecht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Erbbaurecht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Erbbaurechts, der Erbbaurechte: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Erbbaurecht und nicht des Erbbaurechts sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Erbbaurechts

Nach einigen Präpositionen benutzt man Erbbaurecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Erbbaurechts, statt des Erbbaurechts oder wegen des Erbbaurechts. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Erbbaurecht, den Erbbaurechten: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Erbbaurecht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Erbbaurecht, mit den Erbbaurechten, bei dem Erbbaurecht.

Das Erbbaurecht, die Erbbaurechte: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – das Erbbaurecht – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Erbbaurecht.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Erbbaurecht.
Ich denke über das Erbbaurecht nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
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