Wie dekliniert man Erbberechtigung?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Erbberechtigung.

Die Deklination von Erbberechtigung im Singular

Deklinationstabelle von Erbberechtigung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Erbberechtigung
Genitiv Singular der Erbberechtigung
Dativ Singular der Erbberechtigung
Akkusativ Singular die Erbberechtigung

Die Deklination von Erbberechtigungen im Plural

Deklinationstabelle von Erbberechtigung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Erbberechtigungen
Genitiv Plural der Erbberechtigungen
Dativ Plural den Erbberechtigungen
Akkusativ Plural die Erbberechtigungen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Erbberechtigung. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Die Erbberechtigung: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Erbberechtigung. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Erbberechtigung -> die Erbberechtigungen). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Erbberechtigung ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Erbberechtigung”? – „Die Erbberechtigung” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Erbberechtigung hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Erbberechtigung, der Erbberechtigungen: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Erbberechtigung kann man nämlich auch einfach von der Erbberechtigung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Erbberechtigung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Erbberechtigung

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Erbberechtigung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Erbberechtigung, statt der Erbberechtigung oder wegen der Erbberechtigung. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Erbberechtigung, den Erbberechtigungen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Erbberechtigung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Erbberechtigung, mit den Erbberechtigungen, bei der Erbberechtigung.

Die Erbberechtigung, die Erbberechtigungen: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Erbberechtigung – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Erbberechtigung.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Erbberechtigung.
Ich denke über die Erbberechtigung nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.