Wie dekliniert man Erbrecht in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Erbrecht im Singular
Nominativ Singular | das Erbrecht |
Genitiv Singular | des Erbrechtes |
Dativ Singular | dem Erbrecht |
Akkusativ Singular | das Erbrecht |
Die Deklination von Erbrechte im Plural
Nominativ Plural | die Erbrechte |
Genitiv Plural | der Erbrechte |
Dativ Plural | den Erbrechten |
Akkusativ Plural | die Erbrechte |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Erbrecht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Das Erbrecht: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Erbrecht => die Erbrechte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Das Erbrecht ist oft ...
Für das Erbrecht hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „das Erbrecht”? – „Das Erbrecht” heißt ...
Des Erbrechtes, der Erbrechte: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Erbrecht und nicht des Erbrechtes sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Erbrechtes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Erbrecht, den Erbrechten: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Erbrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Erbrecht, mit den Erbrechten, bei dem Erbrecht.
Das Erbrecht, die Erbrechte: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – das Erbrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Erbrecht.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für das Erbrecht.
Ich denke über das Erbrecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.