Wie dekliniert man Erbschaftsanspruch?

Lies hier die Deklination von Erbschaftsanspruch nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Erbschaftsanspruch im Singular

Deklinationstabelle von Erbschaftsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Erbschaftsanspruch
Genitiv Singular des Erbschaftsanspruches
Dativ Singular dem Erbschaftsanspruch
Akkusativ Singular den Erbschaftsanspruch

Die Deklination von Erbschaftsansprüche im Plural

Deklinationstabelle von Erbschaftsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Erbschaftsansprüche
Genitiv Plural der Erbschaftsansprüche
Dativ Plural den Erbschaftsansprüchen
Akkusativ Plural die Erbschaftsansprüche

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Erbschaftsanspruch im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Erbschaftsanspruch: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Erbschaftsanspruch. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (der Erbschaftsanspruch -> die Erbschaftsansprüche). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Erbschaftsanspruch ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Erbschaftsanspruch”? – „Der Erbschaftsanspruch” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Erbschaftsanspruch hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Erbschaftsanspruches, der Erbschaftsansprüche: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Erbschaftsanspruch statt des Erbschaftsanspruches sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Erbschaftsanspruch.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Erbschaftsanspruches

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Erbschaftsanspruch im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Erbschaftsanspruches, statt des Erbschaftsanspruches oder wegen des Erbschaftsanspruches. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Erbschaftsanspruch, den Erbschaftsansprüchen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Erbschaftsanspruch –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Erbschaftsanspruch, mit den Erbschaftsansprüchen, bei dem Erbschaftsanspruch.

Den Erbschaftsanspruch, die Erbschaftsansprüche Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Erbschaftsanspruch. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Erbschaftsanspruch.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Erbschaftsanspruch.
Ich denke über den Erbschaftsanspruch nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.