Lerne hier, wie man das Nomen Ermittlungsverfahren dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Ermittlungsverfahren
Nominativ Singular | das Ermittlungsverfahren |
Genitiv Singular | des Ermittlungsverfahrens |
Dativ Singular | dem Ermittlungsverfahren |
Akkusativ Singular | das Ermittlungsverfahren |
Wann ist welcher Kasus richtig?
Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Ermittlungsverfahren richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.Das Ermittlungsverfahren: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Ermittlungsverfahren benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Ermittlungsverfahren ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Ermittlungsverfahren” im Deutschen? (Antwort): „Das Ermittlungsverfahren” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Ermittlungsverfahren hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Ermittlungsverfahrens: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Ermittlungsverfahren statt des Ermittlungsverfahrens benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Ermittlungsverfahren oder das Ermittlungsverfahren ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Ermittlungsverfahrens
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Ermittlungsverfahren –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Ermittlungsverfahren, mit dem Ermittlungsverfahren, bei dem Ermittlungsverfahren.
Das Ermittlungsverfahren: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – das Ermittlungsverfahren – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Ermittlungsverfahren.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Ermittlungsverfahren.
Ich denke über das Ermittlungsverfahren nach.