Lerne hier, wie man das Nomen Erstgeburtsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Erstgeburtsrecht
| Nominativ Singular | das Erstgeburtsrecht |
| Genitiv Singular | des Erstgeburtsrechtes |
| Dativ Singular | dem Erstgeburtsrecht |
| Akkusativ Singular | das Erstgeburtsrecht |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Erstgeburtsrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Das Erstgeburtsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Erstgeburtsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Erstgeburtsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Erstgeburtsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Erstgeburtsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Erstgeburtsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Erstgeburtsrechtes: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Erstgeburtsrecht und nicht des Erstgeburtsrechtes sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Erstgeburtsrechtes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Erstgeburtsrecht: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Erstgeburtsrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Erstgeburtsrecht, mit dem Erstgeburtsrecht, bei dem Erstgeburtsrecht.
Das Erstgeburtsrecht: Wie wird der Akkusativ benutzt?
Der Akkusativ – das Erstgeburtsrecht – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Erstgeburtsrecht.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für das Erstgeburtsrecht.
Ich denke über das Erstgeburtsrecht nach.