Wie dekliniert man Gericht?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Gericht.

Die Deklination von Gericht im Singular

Deklinationstabelle von Gericht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Gericht
Genitiv Singular des Gerichtes
Dativ Singular dem Gericht
Akkusativ Singular das Gericht

Die Deklination von Gerichte im Plural

Deklinationstabelle von Gericht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Gerichte
Genitiv Plural der Gerichte
Dativ Plural den Gerichten
Akkusativ Plural die Gerichte

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Gericht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Gericht: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Gerichte) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „das Gericht”? – „Das Gericht” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für das Gericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Gerichtes, der Gerichte: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Gerichtes kann man nämlich auch einfach von dem Gericht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Gericht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Gerichtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Gericht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Gerichtes, statt des Gerichtes oder wegen des Gerichtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Gericht, den Gerichten: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Gericht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Gericht, mit den Gerichten, bei dem Gericht.

Das Gericht, die Gerichte Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Gericht. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Gericht.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für das Gericht.
Ich denke über das Gericht nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.