Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Gesetzentwurf findest du hier:
Die Deklination von Gesetzentwurf im Singular
Nominativ Singular | der Gesetzentwurf |
Genitiv Singular | des Gesetzentwurfes |
Dativ Singular | dem Gesetzentwurf |
Akkusativ Singular | den Gesetzentwurf |
Die Deklination von Gesetzentwürfe im Plural
Nominativ Plural | die Gesetzentwürfe |
Genitiv Plural | der Gesetzentwürfe |
Dativ Plural | den Gesetzentwürfen |
Akkusativ Plural | die Gesetzentwürfe |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Gesetzentwurf kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Der Gesetzentwurf: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: der Gesetzentwurf => die Gesetzentwürfe. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Der Gesetzentwurf ist oft ...
Für den Gesetzentwurf hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „der Gesetzentwurf”? – „Der Gesetzentwurf” heißt ...
Des Gesetzentwurfes, der Gesetzentwürfe: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Gesetzentwurf statt des Gesetzentwurfes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Gesetzentwurf. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Gesetzentwurfes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Gesetzentwurf, den Gesetzentwürfen: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Gesetzentwurf, mit den Gesetzentwürfen, bei dem Gesetzentwurf.
Den Gesetzentwurf, die Gesetzentwürfe: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – den Gesetzentwurf – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Gesetzentwurf.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Gesetzentwurf.
Ich denke über den Gesetzentwurf nach.