Die richtige Antwort ist: der Gesetzgeber, denn das Wort Gesetzgeber ist maskulin. Deswegen heißt der passende Artikel der.
Das Genus im Deutschen: nur wenige Regeln
Okay, wir wissen jetzt: Gesetzgeber ist maskulin. Aber hilft diese Information, wenn du das Genus eines anderen deutschen Wortes wissen willst? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt zwar ein paar Regeln für das Genus im Deutschen (siehe unten), aber diese helfen dir nur bei einigen spezifischen Wörtern. Bei den meisten Vokabeln musst du das Genus einfach lernen – und dabei oft deine Intuition ignorieren. Denn dass das Wort Mädchen neutral ist, finden auch die meisten Deutschen sehr verwirrend.
Zum Glück gibt es im Deutschen aber doch einige Regeln zum Genus, die die Sache ein bisschen leichter machen. Noch schöner wäre es vielleicht, wenn diese Regeln nicht auch wieder Ausnahmen hätten – aber man kann nicht alles haben!
Regeln für das
Farben – zum Beispiel das Blau oder das Grün – sind fast immer neutral. Dasselbe gilt für Substantive mit den Suffixen -chen / -tum / -ment: das Mädchen, das Datum, das Medikament.
Regeln für der
Viele Wörter aus dem Themenfeld „Zeit und Datum ”– der Montag, der Februar, der Herbst – sind maskulin. Auch sehr viele Wetterphänomene sind männlich: der Sturm, der Hagel, der Schnee. Die meisten alkoholischen Getränke (nicht aber das Bier!) brauchen der als Artikel: zum Beispiel der Wein, der Wodka oder der Sekt. Vokabeln mit dem Suffix -ig / -ling / -ich / -en am Ende sind ebenfalls fast immer maskulin; siehe: der Essig, der Flüchtling, der Teppich, der Garten.
Regeln für die
Fast alle Obstsorten (außer: der Apfel!) sind feminin. Und es gibt viele Wortendungen, die man fast nur bei femininen Wörtern findet: -in / -heit / -schaft / -ei / -keit / -ung / -ion; wie die Tänzerin, die Neuheit, die Freundschaft, die Bäckerei, die Sauberkeit, die Leitung, die Nation.
Sagt man ein oder eine Gesetzgeber?
Nennst du ein Ding oder eine Person zum ersten Mal, benutzt du den unbestimmten Artikel ein oder eine. Maskuline und neutrale Nomen haben im Nominativ den unbestimmten Artikel ein. Ist das gesuchte Wort feminin, benutzt man stattdessen eine. Es heißt also ein Gesetzgeber.
Gesetzgeber im Plural
Die Pluralform von Gesetzgeber ist Gesetzgeber. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.
Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Gesetzgeber. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Gesetzgeber.